Der Exekutivdienst ist ein hochinteressanter und außergewöhnlicher Beruf.

Um diesen erfolgreich ausüben zu können, müssen geistige Fähigkeiten und körperliche Fitness ausgeprägt sein. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Sie bei der Vorbereitung auf die Eignungsprüfungen in den unterschiedlichsten Fachbereichen des Exekutivdienstes zu unterstützen.

Daneben bieten wir Seminare und Trainingseinheiten für im Sicherheitsbereich Tätige und exponierte Personengruppen an. Unser Trainerteam setzt sich grundsätzlich aus erfahrenen Kollegen aus den Bereichen öffentlicher Sicherheitsdienst und dem Sicherheitsgewerbe zusammen.

Vorbereitung Theorie

Vorbereitung und Tipps für die Aufnahmeprüfung für den Polizeidienst

Sie wollen Polizist/-in werden und verfügen über Grundkenntnisse in Mathematik und Deutsch. Ihre körperliche Belastbarkeit und Ausdauer sind ausreichend. Zur Vervollständigung der persönlichen Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung optimieren wir Ihre Fähigkeiten und Kenntnisse.

Üben und lernen müssen Sie trotzdem in Ihrer Freizeit.

Neue Termine:     frei nach Vereinbarung

Mathematik – Deutsch – Merkfähigkeit – Logik – Exploration

Mathematik                       Kopfrechnen, Schätzen, Runden, logische Folgen, Textbeispiele

Deutsch                                Rechtschreibung, Grammatik, Satzbildung

Persönlichkeit                   Logik, Merkfähigkeit, Beobachtungsgabe, Exploration

Ablauf:                                  1 Termin mit 2UE zu jeweils ca 50 Minuten

Teilnehmer:                       Personen, die zum Eignungstest für die Polizeigrundausbildung antreten wolle

vollendetes 18. Lebensjahr; abgeschlossene Schul- bzw. Berufsausbildung, österreichische Staatsbürgerschaft

€ 297,- pauschal inkl 20% MWSt.

(inkludiert ist das Skriptum und die individuelle Betreuung)

Wien

Schreibutensilien, Essen und Trinken

Vorbereitung Sport

Vorbereitung auf den Sporttest der Aufnahmeprüfung für den Polizeidienst

Sie wollen Polizist/-in werden und können unter Zeitdruck arbeiten. Ihre körperliche Belastbarkeit und Ausdauer sind ausreichend dann helfen wir Ihnen, die Schwimm- und Laufzeiten zu optimieren und Ihr Kraftpotenzial zu steigern.

Üben und trainieren müssen Sie trotzdem in Ihrer Freizeit.

Neue Termine:     immer Samstag vormittags

Schwimmen – Laufen – Parcours – Kraft – Bergen und Retten

Phase 1                                wir testen Ihre Leistungskapazität

Phase 2                                wir geben Tipps für das Lauf-, Kraft- und Schwimmtraining, üben einen Parcours erfolgreich zu bewältigen und erproben mit Ihnen das Bergen und Retten einer verunfallten Person

Phase 3                                wir simulieren einen Prüfungsablauf unter Wettkampfbedingungen

Wir empfehlen, zwischen den einzelnen Phasen das Erprobte zu trainieren und die Fitness zu steigern.

Ablauf: 2 Termine mit 3 UE zu je ca 50 Minuten flexibel mit etwa 14 Tagen dazwischen zum privaten Üben

Teilnehmer:     Personen, die zum Eignungstest für die Polizeigrundausbildung antreten wollen.

keine körperliche Beeinträchtigung; vollendetes 18. Lebensjahr

€ 588,- pauschal inkl 20% MWSt.

(inkludiert sind div Eintrittsgelder für Schwimm- und Sporthalle und die individuelle Betreuung)

1210 Wien

staatlich geprüfte Trainer aus dem Sicherheitsbereich

Schreibutensilien, Sportkleidung zum Laufen und Schwimmen, Hallenschuhe mit abriebfester Sohle, Essen und Trinken

Hinweis: Die Teilnahme an der Veranstaltung garantiert nicht das erfolgreiche Bestehen der Aufnahmeprüfung für den Polizeidienst oder dient als Ersatz für das Aufnahmeverfahren.

Teilnahmebedingungen

Die auf dieser Webseite veröffentlichen Zulassungsbedingungen sind vom Teilnehmer zu erfüllen. Da verschiedene Lehrveranstaltungen angeboten werden, gelten auch jeweils spezifische Zulassungsbedingungen. Sollte ein Teilnehmer nicht alle Voraussetzungen erfüllen, kann im Einzelfall nach genauer Prüfung vom Veranstalter gesondert entschieden werden.

Anmeldung

Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Anmeldungen, Umbuchungen und Stornierungen werden nur schriftlich (auch per Fax, Email) entgegengenommen. Jede Anmeldung ist verbindlich.

Teilnehmerbeitrag

Der Veranstaltungsbeitrag ist vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten. Eine Prüfungsgebühr, falls eine seminarspezifische Prüfung angeboten wird, ist vor der Prüfung zu entrichten. Skonti werden nicht in Abzug gebracht. Teilzahlungen können nur vor Veranstaltungsbeginn vereinbart werden. Bei einem späteren Einstieg in eine Veranstaltung ist eine Ermäßigung des Teilnehmerbeitrages nicht vorgesehen, dasselbe gilt bei einem vorzeitigen Ausstieg. Im Teilnehmerbeitrag ist keine Prüfungsgebühr enthalten.

Stornierung

Stornierungen werden nur schriftlich entgegengenommen. Sollte ein Teilnehmer am Veranstaltungsbesuch verhindert sein, kann eine Stornierung bis 21 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn (lt. Datum Eingangsstempel) kostenfrei erfolgen. Bei Abmeldungen, die später als 21 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn einlangen, wird eine Stornogebühr von 50 % verrechnet. Bei Stornierungen ab dem ersten Tag der Veranstaltung und danach wird der komplette Veranstaltungsbeitrag fällig, dies gilt auch dann, wenn Ratenzahlungen vereinbart wurden.

(Ersatzteilnehmer, die die vorgesehenen Zulassungsbedingungen erfüllen (wie oben angeführt) werden aber akzeptiert.)

Rücktrittsrecht

Erfolgt die Buchung eines Kurses/Seminars im Fernabsatz, also telefonisch, per Fax, Email oder Internet, steht dem Teilnehmer als Konsument im Sinne des KSchG ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne des Fernabsatzgesetzes binnen 7 Werktagen (Samstag zählt nicht als Werktag) gerechnet ab Vertragsschluss zu.

Dies gilt nicht für Seminare/Kurse, die bereits innerhalb dieser 7 Werktage ab dem Vertragsabschluss beginnen. Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird

Änderungen im Veranstaltungsprogramm / Absage

Aufgrund der langfristigen Planung sind organisatorisch bedingte Programmänderungen möglich. Grundsätzlich hängt das Zustandekommen einer Veranstaltung von einer Mindestteilnehmerzahl ab, außer der Einzelausbildungslehrgang Grundausbildung für Kaufhausdetektive und vorbehaltlich von Änderungen von Kurstagen, Beginnzeiten, Terminen, Veranstaltungsorten, Trainern sowie eventuelle Veranstaltungsabsagen. Die Teilnehmer werden in geeigneter Weise verständigt.

Bei einem Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des Trainers oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung.

Ersatz für entstandene Aufwendungen und sonstige Ansprüche gegenüber dem Veranstalter sind daraus nicht abzuleiten. Dasselbe gilt für kurzfristig notwendige Terminverschiebungen bzw. Stundenplanumstellungen.

Muss eine Veranstaltung komplett abgesagt werden, erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von bereits eingezahlten Veranstaltungsbeiträgen. Die Rückzahlung erfolgt durch Überweisung auf ein vom Teilnehmer schriftlich bekannt gegebenes Bankkonto auf einem inländischen Bankkonto oder durch einen Bildungsgutschein. Für nicht zurückgegebene Skripten und Arbeitsunterlagen wird die Rückzahlung entsprechend vermindert.

Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für Druck- bzw. Schreibfehler in seinen Publikationen und Internetseiten.

Ausschluss von einer Veranstaltung

Um die Erreichung der Veranstaltungsziele sicherzustellen, kann der Veranstalter Personen auch ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme ausschließen und es kann der Veranstalter ohne Angabe von Gründen die Anmeldung zu einer Veranstaltung oder Prüfung verweigern.

Besuchsbestätigung

Teilnahmebestätigungen über den Besuch der Veranstaltung werden kostenlos ausgestellt, wenn der /die Teilnehmer/-in mindestens 75 % der betreffenden Veranstaltung besucht und den Teilnehmerbetrag und die Prüfungsgebühr vollständig bezahlt hat.

Prüfungen

Zu Prüfungen werden nur Personen zugelassen, die mindestens 75 % des Lehrganges oder Kurses besucht haben. Über die Zulassung dazu entscheidet der Veranstalter. Am Tag vor der Prüfung ist die Prüfungsgebühr fällig. Schriftliche Prüfungsarbeiten werden nicht ausgehändigt. Ein Zeugnis wird nur bei erfolgreich abgelegter Prüfung ausgestellt.

Skripten, Arbeitsunterlagen

Die Kosten für Skripten oder Lernunterlagen sind grundsätzlich im Teilnehmerbeitrag inkludiert und werden im Laufe der Veranstaltung ausgegeben. Ein gesonderter Kauf von Lernmaterial ist nicht möglich.

Aufgrund der Sensibilität der Lehrinhalte wird hier auf die Verschwiegenheitsverpflichtung iSd §§129, 130 GewO verwiesen. Jene Teilnehmer, welche nicht aktiv im Sicherheitsgewerbe beschäftigt und tätig sind, unterwerfen sich trotzdem dieser Verschwiegenheitsverpflichtung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Verstoß dagegen zivil-, straf-, und verwaltungsstrafrechtlich verfolgt wird.

Die zur Verfügung gestellten Unterlagen und Software dürfen nicht vervielfältigt, verbreitet, feilgehalten, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht oder in Verkehr gebracht werden. Das Urheberrecht bleibt beim Veranstalter

Duplikate von Zeugnissen und Ausweisen

Zeugnisse und Ausweise können nur für max 7 zurückliegende Jahre als Duplikat ausgestellt werden. Die Duplikatsgebühr hierfür beträgt EUR 30,- (inkl 20% MWSt). Teilnahmebestätigungen sind kostenlos.

Haftungsausschluss

Für persönliche Gegenstände inkl. der bereitgestellten Lernunterlagen der Teilnehmer wird seitens des Veranstalters keine Haftung übernommen.

Aus der Anwendung der beim Veranstalter erworbenen Kenntnisse können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber diesem geltend gemacht werden.

Der Teilnehmer wird auf die Gefährlichkeit im Rahmen der Veranstaltungen hingewiesen und erklärt sich einverstanden, ein eventuelles Risiko im Rahmen der Ausbildung und beim Training und die Folgen daraus selbst zu tragen und den Veranstalter für entstandene Schäden schad- und klaglos zu halten, außer bei grober Fahrlässigkeit. Der Teilnehmer wurde über die geltenden Schutz- und Sicherheitsbestimmungen und Gefahren schriftlich und mündlich aufgeklärt und bestätigt dies mittels Unterschrift auf der Anmeldung.

Es wird explizit darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an physischen Übungen, die Teil der Lehrgänge sind, auf Freiwilligkeit beruhen und der Teilnehmer keinesfalls Übungen ausführen muss, die er nicht möchte. Das Verletzungsrisiko liegt beim Teilnehmer. Seitens des Veranstalters wird für entstandene Schäden und Verletzungen keine Haftung übernommen.

Datenschutz

Alle persönlichen Angaben der Teilnehmer werden vertraulich behandelt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Mit der Anmeldung willigen die Teilnehmer/innen bzw. Interessenten/innen ein, dass personenbezogene Daten (Vor- und Nachname, Titel, Geburtsdatum, SVNR, Geburtsort, Firmenname, Firmenadresse, Telefonnummern, Email-Adressen, Zusendeadresse oder Privatadresse,) die elektronisch, telefonisch, mündlich, per Fax oder schriftlich übermittelt werden, gespeichert und für die Übermittlung von Informationen verwendet werden dürfen.

Der Teilnehmer ist einverstanden, dass Bild- und Tonaufnahmen im Rahmen der Ausbildung von ihm gemacht werden und diese vom Veranstalter für Lehr- und Werbezwecke verwendet werden dürfen.

Verschwiegenheit

Der Teilnehmer ist verpflichtet, allfällige, im Zuge der Tätigkeit erlangte Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu wahren und die im Unternehmen des Veranstalters geltenden Schutz- und Sicherheitsbestimmungen genauestens zu beachten bzw. sind den fachlichen- und den Sicherheitsanordnungen des betrieblichen Personals, der Trainer und des Veranstalters strengstens zu entsprechen.

Jede Verletzung der Geheimhaltungspflicht wird straf- und verwaltungsstrafrechtlich verfolgt. Darüber hinaus behält sich der Veranstalter im Falle einer Verletzung der Geheimhaltungspflicht vor, zivilrechtlich Schadenersatz geltend zu machen.

Hinweis im Sinne der Gleichbehandlung

Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit sind die verwendeten Begriffe, Bezeichnungen und Funktionstitel meist in einer geschlechtsspezifischen Formulierung angeführt. Selbstverständlich stehen die Veranstaltungen – wenn nicht anders angegeben – gleichermaßen beiden Geschlechtern offen.

Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Der Gerichtsstand ist sachlich und örtlich in Wien.