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Kosten

Ab € 45,-/Stunde und Detektiv exkl 20% MWSt und Spesen (abhängig vom Auftragsvolumen, Gefährdungsklasse und Thema)

Kosten, die für die Beweiserbringung angefallen sind, können lt oberstgerichtlicher Entscheidung, wenn sie das gerechtfertigte Maß nicht überschreiten, vom Verursacher begehrt und zivilrechtlich geltend gemacht werden. Vorsorgekosten können jedoch keinesfalls eingeklagt werden, da die Kausalität fehlt.




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