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Kosten

Kosten, die für die Beweiserbringung angefallen sind, können lt. oberstgerichtlicher Entscheidung, wenn sie das gerechtfertigte Maß nicht überschreiten, vom Verursacher begehrt und zivilrechtlich geltend gemacht werden.

Vorsorgekosten können jedoch keinesfalls eingeklagt werden, da die Kausalität fehlt.

Siehe z.B.: 7 Ob 614/77

Honorar: die Verrechnung erfolgt im 30-Minuten Takt; der Stundensatz exkl 20% MWSt und Spesen ist abhängig vom Auftragsvolumen, von der Art des Einsatzes,  der Gefährdungsklasse und der Tätigkeit.

 

Wir beantworten gernne Ihre Anfrage.

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