Während der vergangenen zehn bis fünfzehn Jahre hat der Anteil der Bediensteten im privaten Sicherheitsgewerbe bundesweit um rund 35%, also stark, zugenommen. Einsätze von Bewachungsdienstmitarbeitern im öffentlichen Bereich sind mittlerweile fixer Bestandteil der Sicherheitsstruktur in Österreich. Daraus resultiert ein kooperatives Wirken in Einsatzlagen von öffentlichen und privaten Sicherheitsdiensten.

Bediensteten des öffentlichen Sicherheitsdienstes sollen die gewerbliche Rechtslage und die praktische Umsetzung von Einsätzen privater Sicherheitsmitarbeiter vermittelt und rechtliche Grenzen der Einsatzmöglichkeiten im Sicherheitsgewerbe aufgezeigt werden.

Der Handlungs- und Einsatzbereich privater Sicherheitskräfte auf öffentlichem Grund und in öffentlich zugänglichen Bereichen stellt mittlerweile einen fixen Bestandteil in der öffentlichen Wahrnehmung dar und erfüllt dadurch einen sicherheitspräventiven Auftrag für die Gesamtbevölkerung. Dadurch sind auch Bedienstete des öffentlichen Sicherheitsdienstes gefordert, mit privaten Sicherheitskräften zu kooperieren und die privat- und gewerberechtlichen Möglichkeiten des Einschreitens derer zu kennen und zu berücksichtigen. Im Rahmen eines Vortrages habe ich dies thematisiert.