PROBLEMLAGE:                   Einer der beiden Geschäftsführer einer GmbH hegt den Verdacht, dass der zweite gleichberechtigte Geschäftsführer Geldmittel aus der GmbH abzieht, um seinen privaten Lebensunterhalt zu finanzieren.

ZIEL:   Aufgrund von wiederkehrenden leeren Versprechungen werden die Gesellschafter der GmbH misstrauisch und forschen in den Buchhaltungsunterlagen nach. Dabei werden eindeutig manipulierte Belege und nachträglich veränderte Verträge entdeckt, die jeweils einen monetären Vorteil für den verdächtigen Geschäftsführer als Folge hatten. Sachwerte können ebenfalls nicht in angekündigter Anzahl aufgefunden werden und einige Projekte erweisen sich als inexistent. Es sollen deshalb Beweise gesichert und auch der verdächtige Geschäftsführer mit den Fakten konfrontiert werden, sodass einerseits eine gütliche Einigung samt Schadenswiedergutmachung erreicht bzw als Option die Sachlage soweit kriminalistisch aufgearbeitet wird, dass eine Strafanzeige mit klaren und eindeutigen Beweisen untermauert werden kann.

ERGEBNIS:    Durch die entsprechende kriminalistische Beweissicherung können Unschuldsbeteuerungen und Schutzbehauptungen des verdächtigen Geschäftsführers entkräftet und eine erreichbare Schadensgutmachung erzielt werden. Der GmbH zuordenbare Sachwerte können am Wohnsitz des Geschäftsführer sichergestellt werden.