AGB Detektiveinsatz

1. Allgemeine Grundlagen

Die Einsatzplanung sowie die Ablöse der eingesetzten DetektivInnen erfolgen, sofern keine gesonderten Vereinbarungen bestehen, nach fachlichem Ermessen des Auftragnehmers.

Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Honorarvereinbarungen bedürfen der Schriftform und der Zustimmung des Auftraggebers.

Vereinbarungen zwischen Mitarbeitern des Auftragnehmers und Dritten sowie dem Auftraggeber sind gegenstandslos.

2. Risiko und Haftung

Das Risiko der Zielerreichung des Auftrages trägt ausschließlich der Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen, ausgenommen Personenschäden.
Ersatzansprüche verjähren:

  • innerhalb eines Jahres ab Kenntnis von Schaden und Schädiger
  • jedenfalls innerhalb von drei Jahren ab Leistungserbringung

3. Leistungen und Berichterstattung

Die Berichterstattung erfolgt grundsätzlich schriftlich und ist streng vertraulich sowie ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt.

Telefonische oder mündliche Auskünfte gelten als unverbindlich.

Für die Verwendung der Berichte durch den Auftraggeber übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

Sofern Geheimhaltung vereinbart wird, verzichtet der Auftraggeber auf die Offenlegung der Identität von Auskunftspersonen.

4. Kosten und Zahlungsbedingungen

Alle im Zusammenhang mit dem Auftrag stehenden Zeitaufwendungen und Barauslagen sind vom Auftraggeber vollständig inklusive Mehrwertsteuer zu ersetzen.

Mit jeder Berichterstattung werden die bis dahin angefallenen Kosten fällig.

Es werden laufend Akontozahlungen in Höhe von 100 % des voraussichtlichen Auftragsvolumens geleistet.
Die Zahlung erfolgt nach Rechnungslegung ohne Abzug.

5. Termine und Behördenwege

Behörden- und Gerichtstermine im Zusammenhang mit dem Auftrag gelten als honorarpflichtiger Zeitaufwand.

Dies gilt auch:

  • bei gesetzlicher Verpflichtung zur Teilnahme
  • bei Verzicht auf Einvernahme
  • bei Vertagungen

6. Forderungen und Vertragsstrafen

Forderungen dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

Bei unzulässiger Abtretung:

  • Vertragsstrafe: € 3.000,-
  • zusätzlich mögliche Geltendmachung weiterer Schäden

7. Rücktritt und Stornierung

Verbraucher (Konsumentenschutzgesetz)

  • Rücktrittsfrist: 7 Werktage ab Vertragsabschluss
  • Samstage zählen nicht als Werktage
  • keine Begründung erforderlich
  • kein Rücktrittsrecht bei bereits begonnener Leistung

Unternehmer

  • Stornierung bis 24 Stunden vor Einsatz: 50 % der erwarteten Gesamtkosten
  • spätere Stornierungen werden nicht berücksichtigt

8. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich der Auftraggeber zur Übernahme von:

Mahn- und Inkassokosten (gemäß gesetzlicher Höchstsätze)

  • € 15,- pro Mahnung
  • € 10,- für Evidenzhaltung
  • jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer

 Zusätzlich sind weitere Schäden zu ersetzen, insbesondere:

  • höhere Zinsen auf Kreditkonten

Verzugszinsen:

  • 4 % für Verbraucher
  • 12 % für Unternehmer

9. Haftung bei Bevollmächtigung

Erfolgt die Auftragserteilung durch eine bevollmächtigte Person, haftet diese gemeinsam mit dem Auftraggeber zur ungeteilten Hand.

10. Vertragsdauer und Kündigung

Die unterzeichnete Vereinbarung gilt auch für:

  • telefonische
  • schriftliche
  • mündliche Folgeaufträge

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftrag jederzeit ohne Angabe von Gründen zu beenden.

Alle bis dahin erbrachten Leistungen sind vom Auftraggeber zu bezahlen.

11. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Wien.