Kosten
Kosten, die für die Beweiserbringung angefallen sind, können lt. oberstgerichtlicher Entscheidung, wenn sie das gerechtfertigte Maß nicht überschreiten, vom Verursacher begehrt und zivilrechtlich geltend gemacht werden.
Siehe z.B.: 12 Ra 78/16a
Vorsorgekosten können jedoch keinesfalls eingeklagt werden, da die Kausalität fehlt.
Siehe z.B.: 7 Ob 614/77
Honorar: die Verrechnung erfolgt im 30-Minuten Takt; der Stundensatz exkl 20% MWSt und Spesen ist abhängig vom Auftragsvolumen, von der Art des Einsatzes, der Gefährdungsklasse und der Tätigkeit.
