Das Risiko der Zielerreichung des Auftrages trägt in vollem Umfang der Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist daraus schad- und klaglos zu halten.
Soweit keine gesonderten Vereinbarungen mit dem Auftraggeber vorliegen, erfolgt die Einsatzplanung, Ablöse der eingesetzten DetektiveInnen etc. nach fachlichem Ermessen durch den Auftragnehmer.
Alle in auftragscausalem Zusammenhang stehende Zeitaufwendungen und Barauslagen sind in voller Höhe inklusive Mehrwertsteuer anzuerkennen und zu ersetzen.
Wenn die Geheimhaltung zugesichert werden muss, verzichtet der Auftraggeber auf die Preisgabe der Identität der Auskunftsperson. Die Berichterstattung ist streng vertraulich, nur für den Auftraggeber bestimmt und erfolgt in der Regel schriftlich. Es wird vom Auftragnehmer keinerlei Haftung für die Verwendung der Berichte durch den Auftraggeber übernommen. Telefonische und mündliche Berichte sind als unverbindlich anzusehen. Mit der jeweiligen Berichterstattung sind die bis dahin angelaufenen Kosten fällig.
Forderungen dürfen mangels ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung nicht abgetreten werden. Bei entgegen dieser Vereinbarung durchgeführten Abtretungen verpflichtet sich der Auftraggeber verschuldensunabhängig eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Vertragsstrafe von € 3.000,- zu bezahlen. Der Auftragnehmer ist weiters berechtigt, einen darüber hinausgehenden Schaden geltend zu machen.
Die mit dem Auftrag in causalem Zusammenhang stehenden Behörden- und Gerichtstermine anerkennt der Auftraggeber als causalen und zu honorierenden Zeitaufwand. Dies gilt auch dann, wenn es nach öffentlichem Recht Staatsbürgerpflicht ist, dem Termin Folge zu leisten. Der Anspruch besteht auch unabhängig von einem Verzicht einer Einvernahme, Vertagung etc.
Abweichungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Honorarvereinbarungen bedürfen der Schriftform und Fertigung des Auftraggebers.
Vereinbarungen zwischen Mitarbeitern des Auftragnehmers und Dritten und dem Auftraggeber sind gegenstandslos.
Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden. Ersatzansprüche verjähren in einem Jahr ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 3 Jahren nach Erbringung der Leistung.
Auftraggeber, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, können binnen einer Frist von 7 Werktagen von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses zu laufen, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist ohne Angabe von Gründen abgesendet wird. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn mit der Ausführung der Detektivleistung vereinbarungsgemäß innerhalb der Rücktrittsfrist begonnen wird. Für alle Auftraggeber, die nicht Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, gilt bei einer Stornierung von Aufträgen bis 24 Stunden vor Einsatzbeginn eine Stornogebühr in der Höhe von 50% der voraussichtlichen Gesamtkosten des Einsatzes als vereinbart. Stornierungen danach können nicht berücksichtigt werden.
Der Auftraggeber verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die daraus entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütung des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstitute gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern das Mahnwesen der Auftragnehmer selbst betreibt, verpflichtet sich der Auftraggeber pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 15,- sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses einen Betrag von € 10,- zu bezahlen (zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer). Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug, zu ersetzen. Für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten 4% Verzugszinsen, für alle anderen Auftraggeber 12%.
Erfolgt die Auftragserteilung durch eine vom Auftraggeber bevollmächtigte Person, haftet diese mit dem Auftraggeber zur ungeteilten Hand für alle aus diesem Auftrag entstandenen Ansprüche.
Die unterzeichnete Vereinbarung gilt auch dann, wenn weitere oder ergänzende Folgeaufträge in telefonischer-, schriftlicher-, oder mündlicher Form erteilt werden. Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, den Auftrag ohne Angabe von Gründen und ohne Kündigungsfrist zu beenden. Alle bis zur Beendigung geleisteten Tätigkeiten sind ungeachtet dessen vom Auftraggeber zu ersetzen.
Es werden laufend Akontozahlungen in der Höhe von 100% des voraussichtlichen Auftragsvolumens vom Auftraggeber geleistet. Zahlbar nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug. Der Gerichtsstand ist Wien.