Der Hauseigentümer beklagt, dass in einer vermieteten Hauptmietwohnung seit geraumer Zeit unbekannte Personen wohnen. Den richtigen Hauptmieter der Wohnung habe er noch nie gesehen.

Dazu wurden Ermittlungen durchgeführt. Diese ergaben, dass der Hauptmieter seit mehreren Jahren in einem anderen Bundesland lebt und dort auch Eigentümer einer Liegenschaft ist. Die gegenständliche Wohnung wird vom Hauptmieter vertragswiderrechtlich untervermietet.

Die ermittelten Beweise und der ausgeforschte Wohnort wurden dem Hauseigentümer übergeben, sodass die Räumungsklage beim Bezirksgericht eingebracht werden konnte.