Eine Privatperson konsultiert ein Rechtsanwaltsbüro und lässt sich dort in einer Zivilrechtsangelegenheit umfangreich beraten. Die österreichische Staatsbürgerin unterfertigt rechtsgültig die Beauftragung in ihrer Causa, macht aber unrichtige Angaben zu ihrem Wohnort. Die Frau war in Folge für die Rechtsanwaltskanzlei nicht mehr zu erreichen, das offene Honorar blieb die Frau schuldig.

Durch umfangreiche Ermittlungen konnte der tatsächliche Aufenthaltsort der gesuchten Person ausfindig gemacht werden. Eine entsprechende Klage wegen der unbezahlten Rechnung kann dadurch bei Gericht eingebracht und auch der Gesuchten zugestellt werden.