Dienstabzeichen

Dienstabzeichen in Form eines Shield Patch für staatlich geprüfte Berufsdetektive

Detektive und Detektivinnen sind im täglichen Einsatz als Ermittler und Observanten, als Personenschützer und Kaufhausdetektive grundsätzlich verdeckt und in ziviler Kleidung im Einsatz. Treten verdeckt operierende Sicherheitskräfte anlassbezogen in der Öffentlichkeit und beim Zusammenwirken mit anderen Sicherheitsdiensten wie beispielsweise der Polizei in Erscheinung, hilft die Erkennung und Identifizierung als Detektiv-In, um Verwechslungen mit Tätern oder auch Gaffern zu vermeiden. Das Tragen eines Dienstabzeichens dient also vorwiegend dem Eigenschutz des Detektivs / der Detektivin und ist deshalb eine sinnvolle Schutzmaßnahme.

Fotos der Dienstabzeichen sehen Sie auf meiner Seite hier Shop

Ab sofort sind neue Dienstabzeichen, sogenannte Shield Patches, für staatlich geprüfte Berufsdetektive erhältlich. Erstmalig haben diese bestimmten Vertreter des Sicherheitsgewerbes in Österreich die Möglichkeit, ein einheitliches, gesetzlich geschütztes Gütesiegel zu führen. Die Voraussetzungen dafür sind, dass die staatliche Befähigungsprüfung, diese ist der Meisterprüfung für Handwerke ähnlich, für das reglementierte Gewerbe der Berufsdetektive positiv abgelegt wurde und das Gewerbe auch ausgeübt wird.

Ich habe daraus ein Dienstabzeichen in Form eines Shield Patches mit Klett auf der Rückseite entworfen und biete dieses exklusiv an. Weitere Varianten, auch zum Aufnähen auf zB Diensthemden oder Kappen, sind gerade in der Produktionsphase und demnächst fertig für die Auslieferung.

Bestellungen können Sie hier über mein Formular aufgeben: Bestellformular

Die seit 29.11.2019 gültige Verordnung BGBl II Nr. 362/2019 ermöglicht die Verwendung des Gütesiegels für staatlich geprüfte Berufsdetektive. Das bedeutet, dass nur Detektivbüros, deren Gewerbeinhaber die Befähigungsprüfung für das Gewerbe der Berufsdetektive positiv abgelegt haben, dieses Gütesiegel auf zum Beispiel Einsatzjacken und Visitenkarten applizieren dürfen. Das Gütesiegel selbst ist gesetzlich geschützt und darf in seinem Aussehen nicht verändert werden.

Weiterführende Infos über die einzuhaltenden Bestimmungen finden Sie unter:

https://www.wko.at/service/bildung-lehre/guetesiegel-meisterbetrieb.html

Hinweis

An Interessierte und Sammler wird pro Bestellung nur 1 Patch abgegeben. Bei gewerblichen Sammelbestellungen muss die entsprechende Berechtigung in Form des positiven Befähigungszeugnisses vorgelegt werden.