Corona-Ausnahmen-für-Betriebe

Berufsdetektiv Peter L. Hroch weiterhin im Einsatz

Der persönliche Fokus liegt jetzt vielleicht woanders, aber auch während der Corona-Maßnahmen gilt es, seine Rechtsansprüche für laufende oder kurz bevorstehende Verfahren zu beachten und weiterzuverfolgen.

Aufgrund der derzeitigen Lage hat natürlich auch das Bundesministerium für Justiz den Parteienverkehr massiv eingeschränkt. Gerichtsverhandlungen werden für die Dauer der Coronakrise ausgesetzt und verschoben. Aus eigener Erfahrung kann ich dazu berichten, dass eine für Anfang April 2020 angesetzte Tagsatzung im Rahmen eines zivilgerichtlichen Verfahrens am Bezirksgericht Wien-Josefstadt auf Mitte Mai 2020 verlegt wurde. Von diesem Einzelfall auf die Gesamtlage zu schließen ist natürlich unmöglich. Es wird aber in diesem Rahmen jedenfalls zu Verzögerungen kommen.

Täglich im Einsatz

Nichtsdestotrotz sollten Sie Ihre Rechtsposition und Ihre Rechtsansprüche abseits der momentanen Krisensituation nicht aus den Augen verlieren und vorbauen. Unser Detektivbüro ist für Sie auch in der aktuellen Situation und während den Corona-Maßnahmen geöffnet. Wir sind täglich im Einsatz und bearbeiten offene Fälle in gewohnt professioneller Weise weiter – siehe beispielsweise https://www.delikt.at/beweisermittlung/aufenthaltsort-einmietbetrug/

Einzig der Kundenbesuch in Büroräumlichkeiten ist ganz allgemein untersagt. Mein Büro wie auch die restlichen Sicherheitsdienstleistungsbetriebe und Detekteien sind von den behördlich angeordneten Maßnahmen ausgenommen. Ich bin weiterhin für Sie mit Bedachtnahme auf die Hygienemaßnahmen täglich im Einsatz. Die dafür heranzuziehende Rechtsgrundlage findet sich in der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19, BGBl. II Nr. 96/2020 vom 15.03.2020 und in Folge für die Verlängerung der Maßnahmen bis einschließlich 13.04.2020 im BGBl. II Nr. 110/2020 vom 20.03.2020.

Quelle Bild oben: WKO 2020

Mein TIPP:         Gestalten Sie Ihren Tagesablauf möglichst so, wie Sie es vorher gewöhnt waren. Sollten Sie zum Daheimbleiben verpflichtet sein, nutzen Sie die Zeit für „Liegengebliebenes“.

Wenn eine Besprechung Ihres Falles nicht aufgeschoben werden kann, melden Sie sich bei mir: 0664/3370895.

Eine Videotelefonkonferenz über die üblichen Apps auf Handys und Computern lässt sich leicht organisieren. Sollte ein persönlicher Gesprächstermin nötig sein, so ist auch dies unter Einhaltung der sinnvollen hygienischen Standards möglich.

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https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_110/BGBLA_2020_II_110.pdfsig