Seit Monaten treffen bei einem Wiener Technikunternehmen Drohschreiben in elektronischer Form ein. Der oder die Erpresser gehen sogar soweit, dass Mitarbeiter des Unternehmens bis in die ausländische Urlaubsdestination verfolgt und am Urlaubsort falsche Anschuldigungen bei den örtlichen Sicherheitsbehörden in anonymer Form angezeigt werden. Dies hat zur Folge, dass ein Mitarbeiter tatsächlich mit einer Bestrafung für eine nicht begangene Straftat rechnen musste und dies im letzten Augenblick verhindert werden konnte.

Langwierige interne Ermittlungen durch Konzernmitarbeiter im Vorfeld haben ergeben, dass ein Mitarbeiter einer ausländischen Tochtergesellschaft als möglicher Einzeltäter in Frage kommen könnte. Verdeckte Detektiveinsätze konnten dies konkretisieren, aber noch nicht schlüssig beweisen. Erst als der mutmaßliche Täter in Wien 22. in einem öffentlichen Bereich mit seinem Notebook neuerlich eine Drohmail abgeschickt hatte, konnte dies durch einen Berufsdetektiv zeitgleich beobachtet und dokumentiert werden. Die sofortige Mitteilung an die Staatsanwaltschaft Wien hatte einen Festnahmeauftrag durch die Kriminalpolizei zur Folge.

Der Täter mit deutscher Staatsbürgerschaft wurde bis zum Eintreffen und Durchführung der Festnahme am Arbeitsplatz observiert und eine Flucht ins Ausland verhindert. Als Begründung für sein Handeln gab der Täter an, mit der zu seinen Ungunsten veränderten Situation im Unternehmen nicht einverstanden gewesen zu sein.